Pressemitteilung des ADFC Dresden e.V.als Reaktion auf die
Ausage des Regierungspräsidiums (adfc-dresden.de/291) zur Auseinandersetzung um die fehlgeplante Antonstraße:
Straßenbauplanung und Planfeststellung sind Aufgaben der Stadtverwaltung bzw. des Regierungspräsidiums. Die damit befassten hauptamtlichen Mitarbeiter dieser Behörden sollen von sich aus und prinzipiell die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer in fachlich kompetenter Weise als gleichberechtigt berücksichtigen.
Der ADFC Dresden e.V. vertritt in ausschließlich ehrenamtlicher Arbeit die Belange der Dresdener Radfahrer, u.a. dadurch, dass er versucht, beratend Einfluss auf die Planung für Straßenbauvorhaben zu nehmen. Die Hinweise des ADFC werden manchmal berücksichtigt, oft aber auch nicht, wie z.B. in der Antonstraße.
Anders als im Artikel in der Sächsischen Zeitung vom 14. November dargestellt, hatte der ADFC nicht Angebotsstreifen auf der Fahrbahn, sondern nicht zu überfahrende Radfahrstreifen auf Straßenniveau gefordert. Alternativ wäre aus Sicht des Vereins auch Mischverkehr auf der Straße bei Tempo 30 in Frage gekommen.
Zur Antonstraße existierten mehrere Planungsvarianten. Nachdem der ADFC bereits in der Projektierungsphase mehrfach zu den Planungen Stellung genommen hatte, erhob er im März 2005 Einspruch gegen die Planfeststellung. In seiner Kritik wies der ADFC u.a. auf folgende Planungsmängel hin:
Die Belange der Fußgänger werden missachtet:
- § Lt. Richtlinien kommt Mischverkehr auf Gehwegen nur in Frage, „wenn Mischverkehr auf der Fahrbahn nicht vertretbar ist, Radwege oder Radfahrstreifen jedoch aufgrund beengter Verhältnisse nicht angelegt werden können und die Belange der Fußgänger dem nicht entgegen stehen. Mögliche Einsatzbereiche sind vor allem weitgehend anbaufreie Straßen mit nur geringer Randnutzung durch Fußgänger sowie gegebenenfalls ländliche Ortsdurchfahrten.“ (ERA S. 9)
- § „Sie eignen sich nicht in Straßen mit einer regelmäßigen Benutzung durch besonders schutzbedürftige Fußgänger (ältere Menschen, Behinderte, Kinder) sowie in Straßen mit einer dichteren Folge untergeordneter Knotenpunkt- und Grundstückszufahrten.“ (ERA 95 S. 40)
Die Radverkehrsführung ist unsicher:
- Radfahrer werden außerhalb des Sichtfelds der Kraftfahrzeugführer geführt und dadurch in ihrer Sicherheit gefährdet: „So ist es notwendig, den Radverkehr bereits rechtzeitig v o r der Kreuzung oder Einmündung im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder Einmündung darauf abzustimmen.“ (VwV zur StVO: “Zu § 2“)
Radfahrer werden gegenüber Kraftfahrern benachteiligt:
- § Der motorisierte Verkehr darf sich hier mit 50km/h bewegen, während Radfahrer auf gemeinsamen Geh- und Radwegen bei Begegnungen mit Fußgängern Schrittgeschwindigkeit einhalten sollen, was praktisch einem Fahrverbot gleichkommt.
- § Der Kraftverkehr wird auf Asphaltdecke geführt, die erschütterungsempfindlicheren Radfahrer auf Beton- und Natursteinpflaster.
(Nachzulesen ist der gesamte Einspruch hier)
Der Einspruch wurde vom zuständigen Bearbeiter im Regierungspräsidium abgelehnt, ohne auch nur ansatzweise auf Argumente oder Kompromissvorschläge einzugehen.
Dem ADFC Dresden e.V. ist es weder personell noch finanziell möglich, gegen jede einzelne Fehlplanung gerichtlich vorzugehen, die vom Regierungspräsidium planfestgestellt wird. Es kann nicht die Aufgabe des ADFC sein, mangelnde Kompetenz oder fehlenden guten Willen von Behördenmitarbeitern durch das Anstrengen von Gerichtsverfahren auszugleichen, die die wirtschaftliche Existenz des Vereins in Frage stellen können.
Kontakt:
Sascha Böhme