Fahrradclub reichte 227 Seiten starke Wege-Liste ein für die Eintragung ins Straßenbestandsregister – Fabrikstraße unter den 100 Vorschlägen
ADFC Dresden, Pressemitteilung 5. Januar 2021 in Auszügen: Viele Wege und Verbindungen in Dresden sind noch nicht im Straßenverzeichnis eingetragen und damit für die Allgemeinheit gesichert. Bis Ende 2022 muss dies nachgeholt werden, so das Sächsische Straßengesetz. Geschieht das nicht, können Grundstückseigentümer die Wege ab 2023 versperren. Da zudem Vorschläge für solche Einträge ins Straßenverzeichnis bis Ende 2020 einzureichen waren, war Eile geboten. Daher hatte der ADFC seine Mitglieder dazu aufgerufen, Wegeverbindungen zu sammeln und zu dokumentieren, die eine wichtige Verbindungs- und Erschließungsfunktion für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen haben. Heraus kamen 100 Wege einschließlich Historie, Kartenmaterial und Fotos, die der ADFC Dresden nun in einem 227 Seiten starken Brief am 30. Dezember fristgerecht in den Briefkasten für Terminsachen des Dresdner Rathauses einwarf (Brief an die Stadt).
Voraussetzung für eine dauerhafte öffentliche Widmung der Wege ist, dass sie Anfang 1993 bereits öffentlich genutzt wurden oder betrieblich-öffentliche Straßen waren. Die 100 Vorschläge des ADFC Dresden erfüllen diese Bedingung.
Damit Fußgänger*innen und Radfahrer*innen weiterhin ihre Abkürzungen, Lieblingswege und Alltagsrouten ungehindert benutzen können, müssen sie im Straßenbestandsverzeichnis der Stadt gesichert werden. Vor allem wenn Wegeverbindungen über privaten Grund verlaufen. Auch für den Wander- und Radtourismus ist diese rechtliche Absicherung enorm wichtig
Hintergrund: Nach Sächsischem Straßengesetz (SächsStrG) sind vorhandene Straßen, Wege und Plätze automatisch öffentliche Straßen, wenn sie beim Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 1993 ausschließlich der öffentlichen Nutzung dienten oder betrieblich-öffentliche Straßen waren. Nach 1993 legten die Kommunen Bestandsverzeichnisse für Gemeindestraßen und für alle sonstigen öffentlichen Straßen an. Viele öffentliche Wege wurden allerdings bisher nicht darin eingetragen, blieben aber nach SächsStrG „fiktiv“ öffentlich gewidmet. Eine Novelle des Gesetzes legte dann 2019 fest, dass diese bisher öffentlichen Straßen, Wege und Plätze den Status als öffentliche Straße verlieren, wenn sie nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen worden sind. (§ 54 Absatz 3 Satz 1 SächsStrG). Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) den Kommunen eine Generalrevision ihrer Bestände an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Wege-Liste des ADFC Dresden: Die Vorschlagsliste des ADFC umfasst insgesamt 100 Wege. Alle Vorschläge enthalten eine genaue Beschreibung der betreffenden Wegeabschnitte, Auszüge aus historischen und aktuellen Karten sowie Fotos und Luftbilder. Begründungstexte konnten aufgrund der Kürze der Zeit nur für ausgewählte Wege mitgeliefert werden und werden vom ADFC der Stadt nachgeliefert. Die zur öffentlichen Widmung vorgeschlagenen Wege sind über das ganze Stadtgebiet verteilt. Wege in den inneren Stadtgebieten sind ebenso dabei wie Wege im Stadtrandbereich. Längere Wegabschnitte betreffen die Dresdner Heide, das Schönfelder Hochland, den Heller aber auch die unmittelbaren Elbauen.
Mehr Informationen auch unter:
Webbeitrag des ADFC Landesverbandes (adfc-dresden.de/791)
Wegeliste (Brief-Anlage) in großer Auflösung: Die 100 Widmungsvorschläge des ADFC Dresden