Autofahrer sind nach aktueller Rechtssprechung verpflichtet, beim Überholen von Radfahrern einen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter einzuhalten.
Leider kennen viele Kraftfahrer diese Werte nicht und überholen viel zu eng.
Deswegen startet die Landeshauptstadt auf Anregung des ADFC eine Plakat- und Postkartenaktion, welche die 1,5 – 2 Meter verdeutlichen soll. 250 große City-light Plakate im gesamten Stadtgebiet werden die Verkehrsteilnehmer auf „Sicheres Miteinander von Auto- und Radfahrern“ aufmerksam machen.
Das Fahrrad ist ein Gleichgewichtsfahrzeug. Ein Windstoß kann reichen, dass Radfahrer einen Schlenker machen. Aber auch Schlaglöcher, Schienen oder Glasscherben zwingen dazu, die gerade Fahrlinie zu verlassen. Für Kraftfahrer kommt das oft überraschend. Außerdem ist es sehr beängstigend, wenn Autos beim Überholen fast den Lenker berühren. Deswegen legten Gerichte den Abstand auf mindestens 1,5m fest. Auch in den Fahrschulen werden diese Werte vermittelt.
Einfache Faustregel
Um sich 1,5 – 2m zu verdeutlichen, gibt es eine einfache Faustregel: Stellt man sich vor, dass ein Radfahrer einfach nach links umkippt, so hat man den Abstand, den man als Autofahrer halten sollte. Ist kein Platz zum Überholen, so bitten wir um Geduld.
Natürlich müssen sich auch Radfahrer an gewisse Regeln halten. So sollte der Abstand zu parkenden Autos mindestens 1m betragen. Spurwechsel und Abbiegen müssen angekündigt werden, damit sich Autofahrer darauf einstellen können. Im Dunklen sind Licht und Reflektoren Pflicht – zur eigenen Sicherheit!
1,5m – Information fehlt
Wir danken der Stadtverwaltung für das Engagement für mehr Sicherheit und ein besseres Verkehrsklima. Leider ist es nicht gelungen, die Zahl 1,5 in das Motiv zu integrieren. So können die Plakate der Intention, diese Zahl zu vermitteln, nicht ausreichend gerecht werden.
Die Plakate hängen noch zwei Wochen, die Postkarten sollen u. a. in Kneipen, Läden und Behörden ausgelegt werden.
ADFC Dresden
Passende Links
- Urteile zum Seitenabstand von Radfahrern
- 20.000 EUR Schmerzensgeld wegen zu geringem Seitenabstand
- Probleme des Abstandhalten in der StVO
Für Rückfragen:
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Tel: dienstl. 0351 463 36581, privat 0351 416 4346
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