Ein Radweg – ist ein Fuß-Radweg – ist ein Fußweg…diese Logik wurde in Dresden in den letzten 10 Jahren leider oft deutlich.
Ort: Wir fahren den Elberadweg, Europas beliebtesten Fernradweg, von der Carolabrücke bis zur Augustusbrücke (Terrassenufer).Wo ist da Fahren erlaubt? In welcher Richtung und wo ist Radwegbenutzungspflicht?
Richtig – die einladende Rampe führt uns an der Brühlschen Terrasse auf einen: „Fußweg/Radfahrer frei“. Kurz vor der Augustusbrücke beginnt dann nach einer abermaligen Rampe ein „Radfahrstreifen“, der ab hier gepflastert und benutzungspflichtig ist. Dieses Pflaster soll nun nach dem Willen der Hauptabteilung Mobilität (HaMob) gegen Asphalt getauscht werden. Laut einer Antwort auf Beschwerden ist die zugehörige Planung gerade in der Anhörung laut § 45 StVO.
Auch mit dem Problem der ständigen Falschparker vor dem Theaterkahn soll dann Schluss sein. Zeitweise wurde dies sogar von den Politessen toleriert.
Argument: Die Regelung sei missverständlich, ein Bußgeld daher unzumutbar.
Eine neue Fahrbahnmarkierung soll hier Klarheit schaffen.