Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Dresden e. V.

St. Petersburger Straße wird sicherer

2018 Demo Petersburger LINK © ADFC

Petition des ADFC führt zu höherer Sicherheit auf der Nord-Süd-Route

Die Stadtverwaltung entschärft den für Radfahrer gefährlichen Abschnitt der St. Petersburger Straße zwischen Wiener Platz und Ferdinandplatz. Dafür werden die rechts neben dem Radweg angeordneten Parkplätze entfernt. Immer wieder sind auf diesem Abschnitt in der Vergangenheit Radfahrer verletzt worden, weil sie einer plötzlich geöffneten Autotür nicht mehr ausweichen konnten. Im August 2018 kam eine Frau bei einem solchen Unfall ums Leben. Um die Situation zu entschärfen, nimmt Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain die Parkplätze entlang des Radwegs aus dem Straßenraum. Bereits im April hatte er angekündigt, die Parkplätze auf beiden Seiten der Fahrbahn zu streichen. Bis zum 15. Juni 2019 wird nun auf dem Ferdinandplatz ein Parkplatz als Ersatz mit mehr als 200 Stellflächen geschaffen. Der Parkplatz wird u.a. für das Anwohnerparken zur Verfügung stehen.

Die Entscheidung von Schmidt-Lamontain kann als Reaktion auf eine Petition des ADFC Dresden gesehen werden. Rund 5000 Unterzeichner sprachen sich im September und Oktober 2018 für eine sichere Nord-Süd-Route auf der St. Petersburger Straße. Die Petition forderte die Entfernung der Parkflächen und die Schaffung einer sicheren und attraktiven Radverkehrsanlage. Zuvor war im August 2018 eine Radfahrerin durch eine geöffnete Autotür von ihrem Rad in den fließenden Autoverkehr gestoßen worden.

Der tödliche Unfall hätte verhindert werden können, wenn die Radfahrenden nicht so eng zwischen den parkenden Autos und der Fahrbahngeführt werden würden. Der Baubürgermeister hatte die richtigen Schlüsse gezogen. Dabei handelt es sich nicht, wie von Holger Zastrow (FDP) behauptet, um „eine ideologische Verkehrspolitik gegen das Auto“, sondern um eine einfache Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verhinderung von weiteren Todesopfern.

Hintergrund:

Gemäß der Bewertung in der aktuellen Rechtsprechung sollen Radfahrer mindestens mit einem Abstand von 0,90 m an parkenden Autos vorbeifahren. Andere Gerichte fanden selbst diesen Abstand zu gering. Darüber hinaus ist aus Sicht der Verkehrssicherheit bei Überholvorgängen und beim Vorbeifahren von Radfahrern ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, unabhängig von der angeordneten Verkehrsführung. Die genannten Abstände beziehen sich immer auf die Außenkanten von Fahrrad und Autos, also auf das Lenkerende bzw. den Rückspiegel. Bei der aktuellen Markierung der Fahrbahnen, Radfahrstreifen und Parkplätze sind diese vorgeschriebenen Mindestabstände für Radfahrer nur einzuhalten, wenn sie am äußeren linken Rand des markierten Radfahrstreifens fahren.

Wer mit dem Fahrrad den vorgeschriebenen Abstand zu parkenden Autos einhält, befindet sich also im Bereich, in dem er von Pkw, Lastkraftwagen und Bussen mit unzureichendem Abstand überholt wird. Kraftfahrer, die in der rechten der beiden Fahrspuren einen Radfahrer überholen, ohne in die linke Spur zu wechseln, halten den vorgeschriebenen seitlichen Mindestabstand in der Regel nicht ein. Dies zeigt ein Rechtsgutachten zu markierten Radverkehrsführungen von Prof Dr. Dieter Müller, das für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft publiziert wurde.

Der Entfall der etwa 100 Parkplätze könnte eigentlich auch durch die anliegenden Parkhäuser problemlos kompensiert werden. Die Auswertung der Daten aus dem städtischen Parkinformationssystem weist 2018 in mehr als 98,9% des Jahresverlaufs mehr als 100 Parkplätze freie Parkplätze im Umfeld der St. Petersburger Straße aus. In weniger als 0,08% des Jahres, also in 6,6 Stunden innerhalb des gesamten Jahres waren in den umliegenden Parkhäusern laut städtischem Parkinformationssystem keine Parkplätze frei. Untersucht wurden zu diesem Zweck nur die in unmittelbarer Nähe liegenden Parkmöglichkeiten, die Parkhäuser Karstadt, Wöhrl/Florentinum, Wiener Platz / Hauptbahnhof, Centrumgalerie sowie der Ferdinandplatz.

Die so ermittelten Zahlen bestätigen eine erste Auswertung über einen etwa ebenso langen Zeitraum im August 2018. Auch dort wurde die geringe Vollauslastung ermittelt und für fast 94% des Jahres eine Kapazität von mehr als 500 freien Parkplätzen ermittelt. Darüber hinaus sind im Parkinformationssystem vermutlich nicht einmal alle Parkräume im Umfeld der St. Petersburger Straße erfasst. Auch ohne die Schaffung von Ersatzparkplätzen auf dem Ferdinandplatz wären also genug Kapazitäten für parkende Autos vorhanden.

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Konrad Krause

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