Großes Lob an die Stadt: 45 Stunden nach der mutwilligen Zerstörung von 50 Meter Elberadweg wird dieser in gewohnter Qualität freigegeben.
„Ich bin begeistert, dass die Stadt es so schnell geschafft hat, den Weg neu zu asphaltieren. Das resolute Handeln nach der illegalen Zerstörung muss gelobt werden. So zeigt man, dass Fuß- und Radverkehr wichtig ist,“ so Nils Larsen, Vorstandsmitglied im ADFC Dresden.
Die geschäftsführende Investorin von DresdenBau GmbH ließ das Stück Radweg am Donnerstag Abend zerstören. „Die Mimik und Gebarden der Investorin während der Aktion erinnern mich an Szenen aus einem Gangster-Film.“ Mutmaßlich wollte sie den Asphalt auf ihrem Grundstück zerstören, verfehlte es aber komplett.
„Ich gehe davon aus, dass die Stadt genau so schnell handeln würde, hätte die Investorin den ‚richtigen‘ Abschnitt weggebaggert.“
Der Abschnitt auf DresdenBaus Grundstück ist seit 2001 als öffentliche Straße gewidmet. Möglicherweise hätte er damals nicht gewidmet werden dürfen, weil der Gestattungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt eine Kündigungsfrist vorsieht. Dennoch gilt die Widmung. Rückgängig kann eine Widmung nur nach den Bedingungen des Sächsischen Straßengesetzes §8 mit einer sogenannten Allgemeinverfügung gemacht werden. Eine der Voraussetzungen ist der Nachweis, dass der Weg nicht mehr gebraucht wird.
„Aus Bürgersicht betrachtet hat die Stadt viele Fehler gemacht. Der zweifelhafte Vertrag zum Widmungszeitpunkt war nur der Anfang. Mit diesem und vielen anderen Streitpunkten werden sich nun Gerichte befassen. Seien wir froh, dass der Elberadweg solange benutzbar bleibt.“