Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Dresden begrüßt den geplanten Umbau der Kreuzung Gottleubaer Straße/Glashütter Straße und insbesondere die vorgesehenen Gehwegvorstreckungen. „Die baulichen Anpassungen der bisherigen Markierungen sind ein richtiger und wichtiger Schritt für mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr“, erklärt Nils Larsen, Vorstandsmitglied des ADFC Dresden.
Allerdings weist der ADFC darauf hin, dass die Maßnahmen allein nicht ausreichen, um die Radroute Ost nachhaltig sicher und attraktiv zu gestalten. Bereits in einer ausführlichen Stellungnahme vom Februar 2023 hatte der ADFC Dresden gegenüber dem Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften der Landeshauptstadt Dresden deutlich gemacht, dass ohne weitergehende Nachbesserungen der Charakter einer Fahrradstraße an vielen Stellen nicht erreicht wird. „Trotz Markierung als Fahrradstraße nutzen zahlreiche Autofahrende die größtenteils vorfahrtsberechtigte Strecke als schnelle Alternative mitten durchs Wohngebiet“, kritisiert Larsen. Die Folge: hohe Kfz-Belastung, gefährliche Überholmanöver und deutlich erhöhte Geschwindigkeiten trotz Tempo-30-Limit auf Fahrradstraßen, insbesondere zu Stoßzeiten.
Der ADFC fordert daher weiterhin eine Kombination aus modalen Filtern wie Pollerreihen oder baulichen Schleusen, Abbiegeregelungen (zum Beispiel „Vorgeschriebener Fahrtrichtung nach links oder rechts“ + Rad frei) sowie gegenläufigen, für den Radverkehr freigegebenen Einbahnstraßenabschnitten, um den Kfz-Durchgangsverkehr konsequent aus dem Wohngebiet auf die Hauptstraßen zu leiten. „Die Straßen entlang der Radroute sind im Verkehrsentwicklungsplan durchgängig als reine Wohnstraßen ohne Durchgangsfunktion klassifiziert. Es braucht dringend Maßnahmen, um dem Missbrauch durch ortsfremden Kfz-Verkehr endlich einen Riegel vorzuschieben“, so Larsen weiter.
Die geplanten Umbauten sind wichtig, bleiben aber ein Tropfen auf dem heißen Stein. Ohne konsequente Verkehrsberuhigung entlang der gesamten Route kann die Radroute Ost ihr Potenzial als sichere und attraktive Verbindung nicht entfalten. Der ADFC fordert die Stadt auf, endlich ihre eigene Radverkehrspolitik ernst zu nehmen – und dabei den gesetzlichen Rahmen der Straßenverkehrsordnung konsequent zu beachten und umzusetzen: Laut Verwaltungsvorschrift zur StVO darf Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen nur ausnahmsweise zugelassen werden – in Dresden ist er hingegen zur Regel geworden.