ADFC Dresden 14. Dezember 2020: Im nun geltenden harten Lockdown ab 14. Dezember (neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung) gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Bereichen, wo viele Menschen zusammenkommen (Details unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html). Ist man allerdings mit dem Fahrrad unterwegs, ist das Maskentragen beim Radfahren nicht vorgeschrieben. Radfahren ohne Maske ist also weiterhin erlaubt. Wir vom ADFC Dresden begrüßen das, denn das Rad ist ein wichtiges Fortbewegungsmittel, gerade in der Pandemie – umweltfreundlich und gesundheitsfördernd. Zudem ist das Radfahren mit Alltagsmaske ausgesprochen beschwerlich. Dennoch: Auch wenn ..
sich beim Radfahren in der Pandemie ein wenig Freiheit und Unabhängigkeit genießen lässt – derzeit aus gutem Grund nur innerhalb von 15 Kilometern und bei wichtigen Erledigungen – hat der ADFC Dresden an Dresdens Radfahrer*innen ein paar Bitten: Sobald man vom Fahrrad steigt und Menschen begegnet: Bitte unbedingt wie vorgeschrieben Maske aufsetzen! Wenn man zufällig Bekannten oder Freunden auf dem Fahrrad begegnet, bitte ausreichenden Abstand halten und nur kurz plauschen! Denn auch beim Radfahren während der Pandemie ist das oberste Gebot: Sich und andere schützen durch ein verantwortungsbewusstes und solidarisches Verhalten!