Seit einigen Tagen ist die Hüblerstraße in Blasewitz auch in Richtung Blaues Wunder mit dem Fahrrad befahrbar. Somit kann endlich die wichtige Brückenzubringer-Straße und Hauptroute des Radverkehrs in beiden Richtungen ohne Umwege genutzt werden.
Die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr ist seit der StVO-Änderung im Jahr 1997 einheitlich geregelt und gilt als eine ausgesprochen sichere Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Der ADFC Dresden forderte seit 2004 die Freigabe der Hüblerstraße. Aus Angst vor wegfallenden Parkplätzen und wegen Änderungen an der komplexen Kreuzung Schillerplatz hat es trotzdem 15 Jahre gedauert. Erst das Radverkehrskonzept von 2017 mit Mangel 582 Hüblerstraße und der Einsatz des Baubürgermeisters Raoul Schmidt-Lamontain haben Bewegung in die Sache gebracht.
Aus Sicht des ADFC ist die Maßnahme jedoch noch nicht abgeschlossen. Am Anfang des freigegeben Abschnitts wird der Radverkehr auf einem Radschutzstreifen geführt, der vor parkenden Autos endet. Viele Radfahrer/innen sind irritiert (siehe Twitter-Beitrag) und weichen dort auf den Gehweg aus, statt sich zur Fahrbahnmitte hin zu orientieren.
Wir fordern einen durchgehenden und intuitiven Radfahrstreifen, wofür 9-10 Parkplätze entfallen müssten. So war es laut einer Beschlusskontrolle ursprünglich auch vorgesehen und leider aus uns unbekannten Gründen nicht umgesetzt.
Zum Nachlesen:
- Link zu UDV-Studie Sicherheitsbewertung Fahrradstraßen und Öffnung Einbahnstraßen
- Link zu Maßnahme 582 des Radverkehrskonzept in Radwatch Dresden
- Link zur Beschlusskontrolle mit Angaben zum durchgehenden Radfahrstreifen
- Link zu Twitter-Beitrag von Andreas Szabó mit weiteren Fotos