ADFC Dresden hatte der Stadt bereits im Sommer 2020 Standortvorschläge gemacht
ADFC Dresden 1. Februar 2022 Pressemitteilung: Deutschlands Straßenverkehrsordnung wurde zuletzt ein Stück radfreundlicher. Ein sichtbares Zeichen dafür ist die neue Möglichkeit der Kommunen, an Ampelanlagen spezielle Grünpfeile für den Radverkehr anzubringen. Das Verkehrszeichen 721 ermöglicht es Radfahrer*innen nach kurzem Anhalten trotz roter Ampel rechts abzubiegen. Der Grünpfeil ist aus Sicht des ADFC Dresden eine gute Sache, denn er reduziert unnötige Wartezeit und macht das Radfahren in der Stadt damit attraktiver. Die vor ein paar Tagen erfolgte erste Anbringung von zwei Rad-Grünpfeilen an der Großenhainer Straße kann aber nur der Beginn für mehr sein. Der neue Grünpfeil ist insbesondere im Bezug auf den Fußverkehr viel sicherer als der bisher bekannte Grünpfeil. Schließlich bereitete auch ein Pilotversuch zur Verkehrssicherheit der Bundesanstalt für Straßenwesen den Weg für Aufnahme des Rad-Grünpfeils in die StVO.“
Bereits im Juli 2020 und dann noch einmal im Januar 2021 hatte der ADFC Dresden in Briefen den Baubürgermeistern Raoul Schmidt-Lamontain und Stephan Kühn Vorschläge für Grünpfeil-Standorte übermittelt, die den engen Kriterien der Verwaltungsvorschrift VwV der StVO genügen. Jetzt kommt Bewegung in die Angelegenheit und der ADFC hofft dass das Straßen- und Tiefbauamt in den kommenden Wochen endlich die ADFC-Vorschläge prüft und umsetzt. Die Stadt sollte hier nicht zögerlich sein. Je mehr dieser Grünpfeile für den Radverkehr im Straßenbild der Stadt vorkommen, desto mehr steigt die Akzeptanz für diese Erleichterung und damit Förderung des Radverkehrs. Sehr wichtig ist zudem der Schutz der Fußgänger. Abbiegende Radfahrer müssen bei der Nutzung der Grünpfeile dafür sorgen, dass keine Fußgänger behindert oder gefährdet werden; auch damit es nicht nur bei den zwei Grünpfeilen bleibt.
An folgenden Standorten hält der ADFC weitere Rad-Grünpfeile für möglich und sinnvoll:
- Kreuzung Albertbrücke / Sachsenplatz: Aus Richtung Osten vom Sachsenplatz/Käthe-Kollwitz-Ufer kommend rechts auf die Albertbrücke, und: aus Richtung Norden von der Albertbrücke kommend auf den Sachsenplatz/ das Terrassenufer
- Kreuzung Hansastraße / Fritz-Reuter-Straße: Aus Richtung Norden von der Hansastraße rechts in die Fritz-Reuter-Straße. Voraussetzung: Ummarkierung von Schutz- in Radfahrstreifen zumindest in einem kurzen Bereich auf der Fritz-Reuter-Straße, sodass Radfahrer*innen in einen Radfahrstreifen einbiegen können, wobei mindestens bis zu den ersten Parkbuchten die Fahrbahn dafür breit genug ist.
- Straßburger Platz: Aus Richtung Westen von der Grunaer Straße kommend rechts in die Lennéstraße. Voraussetzung: Ummarkierung von Schutz- in Radfahrstreifen zumindest in einem kurzen Bereich auf der Lennéstraße, sodass Radfahrer*innen in einen Radfahrstreifen einbiegen können, wobei mindestens auf den ersten 50 m ist die Fahrbahn breit genug ist.
- Kreuzung Tiergartenstraße / Lennéplatz: Von der Tiergartenstraße kommend rechts auf den Lennéplatz
- Lennéplatz: Vom Lennéplatz aus Osten kommend rechts in die Lennéstraße, und: von Lennéstraße aus Norden kommend rechts in die Parkstraße, und: von der Gellertstraße aus Süden kommend rechts nach Osten auf den Lennéplatz
- Freiberger Straße: Aus Osten vom Postplatz kommend rechts in die Hertha-Lindner-Straße, Richtung Schweriner Straße
Brief an die Stadt vom Januar 2021: hier
Untersuchungsbericht der Bundesanstalt: hier