Entgegen der Meinung mancher Stadträte und der Stadtverwaltung in Dresden führt das Befahren von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer zu weniger Unfällen. Bereits seit 1997 besteht die Möglichkeit in der Straßenverkehrsordnung, Einbahnstraßen für Radfahrer in die Gegenrichtung zu öffnen. Die seitdem gemachten positiven Erfahrungen deutschlandweit haben sogar dazu geführt, dass die Vorraussetzungen für die Freigabe 2009 weiter vereinfacht wurden. Seitdem gibt es bei den meisten Einbahnstraßen keinen Grund, den Radverkehr zu blockieren.
„Würde die Verwaltung die StVO korrekt auslegen, müssten fast alle Einbahnstraßen in 30er-Zonen für Radfahrer in beiden Richtungen befahrbar sein. Da Verbote für den fließenden Verkehr nur bei zwingenden Gründen zulässig sind, ist es 15 Jahre nach der Änderung der StVO höchste Zeit, diese flächendeckend umzusetzen. Ein Auftrag des Stadtrates wäre dazu eigentlich nicht nötig.“ sagt Konrad Krause, Sprecher des ADFC Dresden.
Viele unnötige Umwege für Radfahrer wären vermeidbar und neue Alternativen zu stark befahrenen Hauptstraßen würden entstehen. Die Stadt könnte das Radfahren gleichzeitig attraktiver und sicherer machen. Zu den 500.000 km, die in Dresden durchschnittlich am Tag mit dem Rad zurückgelegt werden, kämen sicher einige dazu. Mehr Lebensfreude und mehr Gesundheit, weniger Lärm und Schmutz wären die Folge.
(Quelle zu Unfällen in Einbahnstraßen: Verkehrsicherheit in Einbahnstraßen mit gegengerichtetem Radverkehr (BASt – V – 0083)
Hintergrund: Am Donnerstag hatte der Stadtrat einen Antrag der Linken abgelehnt, die angeregt hatten, dass die Stadtverwaltung für alle Einbahnstraßen in Dresden prüft, inwieweit sie für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben werden können. Dresden setzt seit Jahren die diesbezüglichen Neuerungen der Straßenverkehrsordnung nur sehr zögernd um.