Wer eine Hausratsversicherung hat, dessen Fahrrad ist in der Regel auch gegen Diebstahl versichert. Das geliebte Rad wird allerdings nur ersetzt, wenn die Diebe tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr zugeschlagen oder nachts den Keller aufgebrochen haben. Ein Rad, das nachts am Fahrradständer im Hof steht, ist derzeit nicht versichert.
Eine unnötige Einschränkung! Sie wird lediglich dazu geführt haben, dass Radbesitzer ein besonders schwaches Erinnerungsvermögen aufwiesen, wenn es um den Zeitpunkt des Diebstahls ging. Außer schwerer lesbarem Kleingedruckten und dieser Verführung zum Versicherungsbetrug wird diese Regelung sicher nichts gebracht haben.
Das haben wohl auch die Versicherer erkannt. Der „Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft“ hat kürzlich seine Empfehlung für die Vertragstext von Hausratversicherungen geändert, an denen sich die meisten Versicherer orientieren. Die Hausratsversicherung ersetzt nun auch dann den Schaden, wenn das Fahrrad nachts draußen stand. Bedingung ist, dass es mit einem stabilen Schloß angeschlossen war.
Die neuen Vertragsbedingungen gelten nur für Kunden, die eine neue Hausratsversicherung abschließen. Alte Versicherungen enthalten weiterhin die alte Regel. Ein guter Grund, mal zu schauen, wie es seinem Versicherungsvertreter geht, oder?
(Quelle: ZDF)