Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Dresden e. V.

“Erziehung mit der Stoßstange” ist strafbar

Verurteilung wegen Nötigung

Wer als Autofahrer einen Radfahrer zu erziehen versucht, indem er ihm “ein bisschen Angst” macht, ihn abdrängt oder dergleichen, macht sich damit strafbar.

Das erfuhr nun auch der 25-jährige Kraftfahrer Torsten S. aus Dresden. Auf der Chemnitzer Straße lenkte er im November 2003 seinen Kleintransporter neben einen Radfahrer, über dessen Fahrweise er sich zuvor geärgert hatte und begann, ihn langsam Richtung Bordstein zu drängen.

Als der Radfahrer begann, gegen den rechten Außenspiegel zu trommeln, gab S. Gas und versperrte die Straße. Es kam zum Wortwechsel und zu Handgreiflichkeiten.

Dank einer nachfolgenden Autofahrerin, die sich als Zeugin zur Verfügung stellte, wurde Torsten S. nun am 18.03.2005 rechtskräftig zu 1000 Euro Geldstrafe wegen Nötigung und Beleidigung verurteilt. Die Strafe ist verbunden mit einem Monat Fahrverbot.

(Amtsgericht Dresden, Az.: 222 Cs 706 Js 10464 / 04)

Hinweis: Radfahrer, die Mitglied im ADFC sind, können kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

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