Radfahren ist etwas Schönes. Die Bewegung an frischer Luft tut gut. Man kommt überall durch und hat keine Parkplatzprobleme. Alles wäre so schön, wenn, ja wenn es nicht diese Menschen gäbe, die unter Aufwendung unheimlicher krimineller Energie ihr Fahrzeug als Waffe benutzen, um ihre Interpretation von Recht und Gesetz durchzusetzen.
Abdrängeln, Anhupen, Beleidigen – das sind keine Bagatellfälle. Das musste auch kürzlich ein selbst ernannter Ordnungshüter erfahren, der im Mai 2005 einen Radfahrer durch Hupen und Abdrängeln dazu zwingen wollte, den unzulänglichen Radweg zu benutzen. Dabei streifte er den Radfahrer und verletzte ihn am Handgelenk.
Der Autofahrer wurde per Strafbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und gefährlicher Körperverletzung zu 1.800 Euro (60 Tagessätze) Strafe und drei Monaten Fahrverbot verurteilt. Der Einspruch des Autofahrers, der alles leugnete, wurde vom Amtsgericht Dresden abgelehnt. Die Zeugenaussagen waren eindeutig. Ergebnis: Erhöhung der Strafe auf 2.800 Euro (70 Tagessätze).
(Quelle: Sächsische Zeitung)