Das Bundesverwaltungsgericht hat die schriftliche Begründung seines Urteils zur Radwegebenutzungspflicht veröffentlicht (Entscheidung vom 18.11.2010, BVerwG 3 C 42.09). Der ADFC hatte bereits ausführlich von der mündlichen Verhandlung in Leipzig berichtet. Das schriftliche Urteil bestätigt in allen Punkten das Grundsatzurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.08.2009, mit dem die Benutzungspflicht für zwei kombinierte Geh- und Radwege am Stadtrand von Regensburg aufgehoben war.