Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Dresden e. V.

Bundesrechnungshof beklagt Bau innerörtlicher Geh- und Radwege

Viel zu oft werden innerorts Gemeinsame Geh- und Radwege gebaut, statt Radfahrern sichere und komfortable Radverkehrsanlagen zur Verfügung zu stellen. Oft werden dabei die geltenden Richtlinien von der Verwaltung missachtet. Dies beklagt der Bundesrechnungshof in einer jüngst erschienenen Pressemitteilung.

An innerörtlichen Bundesstraßen würden die Kommunen ohne Rücksicht auf Komfort- und Sicherheitsanforderungen gemeinsame Geh- und Radwege bauen. Diese werden im Gegensatz zu sparaten Radverkehrsanlagen vom Bund bezahlt.

Viel zu oft werden innerorts Gemeinsame Geh- und Radwege gebaut, statt Radfahrern sichere und komfortable Radverkehrsanlagen zur Verfügung zu stellen. Oft würden dabei die geltenden Richtlinien von der Verwaltung missachtet. Dies beklagt der Bundesrechnungshof in einer jüngst erschienenen Pressemitteilung.

An innerörtlichen Bundesstraßen würden die Kommunen ohne Rücksicht auf Komfort- und Sicherheitsanforderungen gemeinsame Geh- und Radwege bauen. Diese werden im Gegensatz zu sparaten Radverkehrsanlagen vom Bund bezahlt.

Eine wesentliche Ursache für das Missachten der Richtlinien sieht der Bundesrechnungshof darin, dass der Bau gemeinsamer Geh- und Radwege für die Gemeinden eine Möglichkeit darstellt, die erheblichen Herstellungskosten für sonst erforderliche Gehwege zu vermeiden. Dies ist besonders dann erfolgreich, wenn die Straßenbauverwaltungen des Landes und die Gemeinde in dieser Hinsicht zusammenwirken.

Auch in Dresden wurden an Bundesstraßen gefährliche Geh- und Radwege angelegt. So zuletzt an der Antonstraße zwischen Albertplatz und Schlesischem Platz (B 6), an der Könneritzstraße (B 173), an der Hansastraße (B 170) und Albertplatz (B 6, B 97).

  • Mitteilung des Bundesrechnungshofes
  • Bericht des Bundesrechnungshofes (S. 154)
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Konrad Krause

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