Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Dresden e. V.

ADFC fordert Tempo 30 und gezielte Verkehrskontrollen

Pressemitteilung des ADFC Dresden e.V. vom 12.01.2020 anlässlich der am 10.01.2020 umgefahrenen und getöteten Radfahrerin auf der Reicker Straße

Rasen, fehlender Schulterblick, knappes Überholen. Die Liste der Gefahren, die Radfahrenden von Autofahrenden ausgesetzt werden, ist lang. In den Jahren 2017, 2018 und 2019 starben fünf der insgesamt sechs getöteten Dresdner Radfahrer*innen nach Kollision mit einem Kraftfahrzeug (der letzte starb ohne bekannte Fremdeinwirkung). Im Fahrradklima-Test 2018 gaben 80% der Dresdner Radfahrerinnen und Radfahrer an, regelmäßig von Autofahrenden bedrängt zu werden und 75% fühlen sich gefährdet.

Es ist fast immer eine Kombination aus hoher Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs, für Fußgänger und Radfahrer unsicherer Infrastruktur und Rücksichtslosigkeit/Überforderung, die tötet. Die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge muss auf ein sicheres Maß reduziert werden.” sagt Nils Larsen, Vorstandsmitglied im ADFC Dresden e.V.

Der ADFC fordert Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt sowie ein Umdenken bei allen, die es für eine Lappalie halten, schneller als erlaubt zu fahren.

Wir fordern ein stärkeres Engagement der Polizei und viel intensivere Polizeikontrollen, die das Ziel haben müssen, die vorhandene gesellschaftliche Akzeptanz vom Rasen, knappem Überholen, gefährlichem Falschparken usw. verschwinden zu lassen. Nur mit niedrigeren Geschwindigkeiten und deutlich mehr Verantwortungsbewusstsein der Autofahrenden wird das regelmäßige und voraussehbare Töten ein Ende bekommen.” so Larsen weiter.

Die Polizei könnte schon mit der Wortwahl dazu beitragen. Nachdem eine Radfahrerin in der Reicker Straße von einem Autofahrer angefahren und getötet wurde, schrieb die Polizei u.a. “Der Fahrer (18) des Mercedes fuhr in Richtung Innenstadt und überholte eine langsam fahrende Kolonne. […] Dabei erfasste sie der Mercedes.

Wenn die Polizei eine ggf. vorschriftmäßig fahrende Kolonne “langsame Fahrt” bescheinigt, ist das eine Wertung der Polizei, die man als Versuch verstehen könnte, in der langsamen Fahrt einen unfallbegünstigenden Umstand zu suchen. Gleichzeitig wirkt es verharmlosend, wenn die Polizei die Angabe auslässt, dass der sogenannte Überholvorgang in einem Überholverbot stattfand, und keine Angabe zur offensichlich deutlich überhöhten Geschwindigkeit des Mercedesfahrers macht.

Im Fall der getöteten Radfahrerin in Reick hätte der im Radverkehrskonzept geplante Radfahrstreifen an der Reicker Straße den tödlichen Unfall womöglich verhindern können. Mit dem im Radverkehrskonzept vorgesehenen Radweg wäre kein Platz mehr für waghalsige und bereits heute per Überholverbot untersagte Überholvorgänge gewesen. Wann die im Konzept unter der Nummer 633 gelistete Maßnahme realisiert wird, ist bisher – trotz “Priorität 1” – unklar.

Radverkehrstote in Dresden 2017-2019
2017: 1 tote Radfahrerin (Lkw)
2018: 1 tote Radfahrerin (geöffnete Autotür)
2019: 4 tote Radfahrer (1x Lkw, 2xPkw, 1xallein):

23.06.2019 Stauffenbergallee: Rf vom linksabbiegenden Lkw getötet
23.07.2019 Kohlenstraße: Rf vom rechtsabbiegenden Pkw getötet
29.07.2019 Cunewalder Straße: überrollt von Auto ohne Fahrerin
12.12.2019 Königsbrücker Straße: alleinunfall

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Nils Larsen

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