Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Dresden e. V.

Terrassenufer: Tempo 30-Verkehrsversuch erhöhte deutlich die Verkehrssicherheit

ADFC Dresden fordert dauerhaftes Tempo 30 und Wiedereinrichtung des Zweirichtungsradverkehrs auf der Uferseite

19. Oktober 2023: Der ADFC Dresden zieht eine positive Bilanz aus dem kürzlich beendeten dreimonatigen Verkehrsversuch auf dem Terrassenufer. In Rahmen des Versuchs wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt. Die Stadtverwaltung hatte die Initiative ergriffen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Auswirkungen auf den Autoverkehr zu untersuchen. Dabei wurde eine Maßnahme des Radverkehrskonzeptes Innenstadt aus dem Jahr 2010 umgesetzt. Der Fahrradclub fordert aufgrund der positiven Effekte für die Verkehrssicherheit eine dauerhafte Anordnung von Tempo 30 auf dem Terrassenufer.

Nach Beobachtungen des ADFC Dresden floss der Verkehr auf der Uferstraße deutlich entspannter. Außerdem waren gefährliche Überholmanöver, wie noch bei Tempo 50 wiederholt anzutreffen, während des Tempo 30-Verkehrsversuchs erheblich seltener geworden. Beides eine natürliche Folge der geringeren Geschwindigkeit und der damit einhergehenden nicht mehr so großen Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Auto und Rad Fahrenden. Insgesamt floss, wie zahlreiche ADFC-Mitglieder ebenfalls zurückmeldeten, der Verkehr insgesamt flüssiger, so dass weniger Autofahrer zum Rasen verleitet wurden. Durchweg positiv wurde von einer verbesserten Sicherheit und einem angenehmeren Fahrgefühl beim Radfahren berichtet.

Auch wenn die genauen Mess-Ergebnisse des Verkehrsversuches von der Stadt erst Ende November veröffentlicht werden, fordert der ADFC angesichts dieser positiven Entwicklung die Stadtverwaltung dazu auf, die erprobte Maßnahme zeitnah dauerhaft zu implementieren. Sprich: Dauerhaft Tempo 30 auf dem Terrassenufer.

Darüber hinaus plädiert der ADFC Dresden für die Wiederfreigabe des Bürgersteigs auf der Elbseite für den Zweirichtungsradverkehr, um insbesondere Elberadwegnutzern die stressigen Querungen der Fahrbahn zu ersparen. Die Freigabe des Bürgersteigs auf der Elbseite für den Zweirichtungsradverkehr ist ein expliziter Bestandteil des Radverkehrskonzept Innenstadt. Sie ist notwendig für Elberadwegnutzer, damit diese nicht zwei Mal die Fahrbahn des Terrassenufers überqueren müssen. Die bestehenden Querungsmöglichkeiten werden von den Radfahrerinnen und Radfahrern nicht wirklich angenommen, denn die jeweiligen Aufstellflächen sind viel zu klein und die Wartezeiten fürs Queren erheblich. Wenn diese Mängel nicht abgestellt werden können, ist die Freigabe des elbseitigen Geh-Radweges für den Radverkehr in beide Richtungen weiterhin nötig.

Radverkehrskonzept zum Terrassenufer: hier

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Edwin Seifert

Geschäftsführer

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