Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Dresden e. V.

Ganz ohne Schlange: Sommertermine der ADFC-Fahrradcodierung

ADFC DD Fahrradcodierung 5 Foto ADFC Dresden Klein © ADFC

Code-Nagelprägung zur Abschreckung von Fahrraddieben –– Termine per Online-Buchung – Ganz wichtig: der Kaufbeleg zum Rad

Die Fahrradverkaufszahlen steigen ungebrochen und so ist die Diebstahl-Abschreckung mittels Fahrradcodierung bei den Dresdnerinnen und Dresdnern weiter sehr gefragt.Das Interesse an der Fahrrad-Codierung ist ungebrochen und mit der minutengenauen Terminbuchung über das Termin-Anmeldeportal kommt jede und jeder sofort an die Reihe.Ganz wichtig dabei: Der Kaufbeleg zum Fahrrad, denn ohne diesen keine Codierung. Codiert wird vor den Türen der ADFC-Geschäftsstelle im Innenhof Bautzner Straße 25 unter freiem Himmel. Etwa 10 Minuten dauert die Prozedur, dann wird das nächste Fahrrad von den ADFC-Ehrenamtlichen codiert.

Die nächsten Termine für eine Fahrradcodierung (als Fahrradwerkstatt-Leistung) der ADFC-Ehrenamtlichen sind buchbar im Terminbuchungsportal

Details zur ADFC-Fahrradcodierung hier

Codiert wird im Innenhof vor der Geschäftsstelle des ADFC Dresden Bautzner Straße 25 in der Äußeren Neustadt. Mitzubringen sind der Personalausweis, der Kaufbeleg oder ein anderer Eigentumsnachweis (ohne ist die Codierung nicht möglich!) sowie sieben Euro pro Fahrrad. Für ADFC-Mitglieder beträgt die Codierungsgebühr nur zwei Euro. Vor Ort ist zudem eine Einverständniserklärung auszufüllen, die idealerweise auch schon vorausgefüllt mitgebracht werden kann.

Sinn und Zweck der Codierung ist es, dass beim Auffinden eines gestohlenen Fahrrades durch den Code der rechtmäßige Besitzer schnell ausfindig gemacht werden kann. Der ADFC Dresden codiert die Räder mit einem Nagelpräger. Dabei wird eine individuelle Ziffern- und Zahlenkombination in den Rahmen geprägt. Zusätzlich wird über den Code eine Schutzfolie angebracht. Carbonräder können nicht mit dem Nagelpräger codiert werden, werden jedoch mittels einer Klebecodierung markiert. Aufgeprägt wird der sogenannte Eigentümer-Identifikations-Nummer-Code (EIN-Code), der sich aus dem Kfz-Kennzeichen des Ortes, den letzten Ziffern des amtlichen Gemeindeschlüssels, einer Straßenkennung, der Hausnummer, den Initialen des Eigentümers, sowie dem Jahr der Codierung zusammensetzt. Der EIN-Code erfordert keine Datenbank, denn die Polizei kann allein anhand des Codes den rechtmäßigen Eigentümer ermitteln. Erfolgt ein Umzug, so helfen die Einwohnermeldeämter dabei, den Besitzer zu ermitteln. Bei Weiterverkauf des Fahrrades ist eine Neucodierung ebenfalls nicht nötig, die Codierung muss nur im Kaufvertrag vermerkt werden, und die Codierpapiere sollten im Original mit überreicht werden.

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Edwin Seifert

Geschäftsführer

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