Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Dresden e. V.

Fuß- und Radverkehr am Schillergarten: Rechtslage ist eindeutig!

2020 06 03 Autogefahr am Schillergarten 1 Foto ADFC Dresden klein © ADFC Dresden

ADFC Dresden bekräftigt in Brief an Stadtbezirksbeirat: Autogefahr muss enden – Gesetzeslage eindeutig

ADFC Dresden, 18. Februar 2021: Nächste Woche beschäftigt sich der Stadtbezirksbeirat Blasewitz mit der Situation des Elberadweges entlang des Schillergartens. Anlass ist ein Antrag der CDU den dortigen Parkplatz weiter zu dulden. In einem detaillierten Schreiben an die Mitglieder des Gremium hat nun der ADFC Dresden erneut seine Auffassung bekräftigt, dass die Autogefahr für den Rad- und Fußverkehr auf dem Elberadweg entlang des Schillergartens schnellstens beendet werden muss, ist doch dieser Bereich Polizei und Ordnungsamt als Unfallhäufungsstelle seit Jahren bekannt. In dem Schreiben verweist der ADFC zudem erneut auf die Rechtslage, der zufolge …

die Stadt das illegale Parken im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ am Blasewitzer Elbufer unterbinden muss. Im November hatte der ADFC die Landesdirektion Sachsen (LaDi) als Fachaufsicht zu diesem Thema eingeschaltet. Das Landschaftsschutzrecht, der Brandschutz für das Blaue Wunder, der Denkmalschutz und nicht zuletzt die Verkehrssicherheit stehen dem Parkplatz entgegen. Auch alle Versuche der Stadtverwaltung das Areal aus dem LSG herauszulösen waren in der Vergangenheit gescheitert.

ADFC-Schreiben an den Stadtbezirksbeirat Blasewitz hier

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Edwin Seifert

Geschäftsführer

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