Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Dresden e. V.

Dresdner Polizei verstärkt Kontrollen zu Überholabstand und klebt Hinweis zu den 1,5 m auf ihre Streifenwagen

2020 07 13 Abstandskontrolle mit Wöller 2 Foto © ADFC Dresden

ADFC Dresden 15. Juli 2020: Seit Mitte der Woche machen Aufkleber auf den Streifenwagen der Polizei Dresden auf den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden aufmerksam. Außerdem führte die Polizei in Begleitung von Innenminister Roland Wöller auf der Chemnitzer Straße in Dresden Abstandskontrollen durch. Die Polizei reagiert damit auf die neuen Regel der novellierten Straßenverkehrsordnung: seit April schreibt sie einen Mindestabstand von 1,50 Metern beim Überholen von Radfahrenden vor. Außerorts beträgt der verpflichtende Abstand sogar 2,00 Meter.

Edwin Seifert, Geschäftsführer des ADFC Dresden, lobt die wichtige Aufklärungsarbeit der Polizeidirektion Dresden: „Innenminister Wöller und die Polizeidirektion Dresden haben richtig erkannt, dass zu knappe Überholvorgängen gefährlich sind. Die neuen Hinweise auf den Einsatzwagen sensibilisieren für sicheres Überholen. Die Polizei ist hier Vorbild. Dass die Polizei hier aufklärt, hatte der ADFC schon lange gefordert“, und ergänzt: „Die Dresdner Stadtverwaltung sollte hier bei ihren Fahrzeugen nachziehen und wie die Dresdner Polizei die Aufkleber unbürokratisch beim Kölner ADFC bestellen.“

Die Kontrolle an der Chemnitzer – weitere sollen folgen, etwa an der Bodenbacher und Winterbergstraße – war nicht zufällig. Viele Hinweise waren zuvor an die Polizei über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen gegangen, dass die Chemnitzer Straße für Radfahrende extrem gefährlich ist. Sehr schmale Schutzstreifen suggerieren auf diesem Straßenabschnitt fälschlicherweise, dass man mit dem Auto knapp am Radverkehr vorbeifahren kann. Dies ist jedoch keineswegs der Fall. Ein Rechtsgutachten der Unfallforschung der Versicherer zeigte schon 2018, dass der Mindestabstand beim Überholen auch bei Schutz- und Radfahrstreifen gilt. Der verbindliche Überholabstand ist nun Teil der StVO, dies gilt sowohl im Mischverkehr als auch, wenn Radfahrende auf Schutzstreifen oder Radfahrstreifen überholt werden.

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Edwin Seifert

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