Die von der EU vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte kann Dresden wie viele Städte nicht mehr einhalten. Der Verkehr und vor allem Diesel-Fahrzeuge belasten die Luft mit Stickoxid (NOx), das in hoher Konzentration Menschen krank machen kann. Am 27. Februar 2018 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Frage, ob Diesel-Fahrverbote rechtlich zulässig sind.
Neben Dresden sind rund weitere 70 Städte in Deutschland betroffen. Konkret geht es bei dem Urteil aber um Düsseldorf und Stuttgart, die nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gerichtlich verpflichtet wurden, die Grenzwerte schnellstens einzuhalten. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht bewertete dabei den Schutz der Menschen höher als die Interessen der Dieselfahrer und sah in Fahrverboten die effektivste Maßnahme. In Düsseldorf hieß es, dass Fahrverbote ernstlich geprüft werden müssen.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird bundesweit Signalwirkung haben. Entscheiden die Richter am 27. Februar, dass Fahrverbote rechtlich zulässig sind, könnte jede Stadt, die die Grenzwerte überschreitet, diese als Maßnahme in ihren Luftreinhalteplan aufnehmen. Die Bundespolitik will Diesel-Fahrverbote mit dem Milliardenprogramm Saubere Luft verhindern.
ADFC demonstrierte vor Bundesverwaltungsgericht
Der ADFC hat zur ersten Verhandlung am 22. Februar eine Demonstration vor dem Bundesverwaltungsgericht organisiert und fordert, Städte, Länder und die Bundesregierung dazu auf, endlich entscheidende Schritte zur Luftreinhaltung zu gehen. Radverkehr ist die wirksamste Lösung für Lebensqualität! Im Umkehrschluss heißt das: Wer Fahrverbote vermeiden will, muss sich endlich dafür einsetzen, dass der Radverkehr energisch vorangebracht wird. Der ADFC bietet betroffenen Städten die Arbeitshilfe Saubere Luft mit zahlreichen Maßnahmen an, wie sie für mehr Radverkehr und damit für bessere Luft sorgen können.
UPDATE am 27. Februar:
Heute urteilte das Gericht, dass allein Diesel-Fahrverbote wirksam seien und das Nachrüsten von Dieselfahrzeugen nicht ausreiche. Im Vordergrund stehe der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung.
„Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, sagte Richter Wolfgang Kern.
Das Urteil könnte Signalwirkung haben: Nicht nur für den anstehenden „Diesel-Gipfel“ am 2. August 2017, sondern auch für weitere Großstädte, in denen die Grenzwerte überschritten werden.