Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Dresden e. V.

Unbenutzbare Radwege müssen nicht benutzt werden

Weißeritzstraße im Winter © ADFC LINK

Die Stadt Dresden hält sich seit Jahren damit zurück, Radwege und Radfahrstreifen im Winter zu räumen.Oft wird sogar der Schnee von den Autofahrbahnen auf den Radwegen abgeladen mit dem Ergebnis, dass auch über Tauwetterphasen hinweg die Radwege unbenutzbar sind.

Der Fahrrad-Rechtsanwalt Dietmar Kettler weist darauf hin, dass Radfahrer – etwa durch Schnee ode Eis – unbenutzbare Radwege nicht befahren müssen. Stattdessen sollte auf die Fahrbahn ausgewichen werden, die ja in der Regel beräumt und mit Streusalz behandelt ist. Das Radfahren auf Gehwegen ist jedenfalls auch im Winter nicht erlaubt.

Der ADFC Dresden fordert seit Jahren, dass zumindest die Hauptrouten des Radverkehrs im Winter von Eis und Schnee freigehalten werden. In skandinavischen Städten ist das oft selbstverständlich. Mit Vorteilen für alle Verkehrsteilnehmer: Mehr Radverkehr bedeutet auch im Winter weniger Stau, weniger überfüllte Busse und Bahnen und einen Beitrag für eine lebenswerte Stadt.

  • Recht für Radfahrer: Unbenutzbare Radwege müssen nicht benutzt werden (https://www.recht-für-radfahrer.de/Aktuelles.html)
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Konrad Krause

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