Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Dresden e. V.

Radfahren auf der Fahrbahn ist der Regelfall

rad weg schild © Konrad Krause
Bundesverwaltungsgericht bestätigt bayerisches Urteil Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in einem wegweisenden Grundsatzurteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Das Gericht bestätigte, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen. Der Kläger, der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Regensburg, setzte sich nun auch in der höchsten Instanz der Verwaltungsgerichte gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg durch. (Az.: BVerwG 3 C 42.09)
  • Meldung auf www.adfc.de (https://www.adfc.de/presse/Pressemitteilungen/Archiv-2-Halbjahr-2010/Radfahren-auf-der-Fahrbahn-ist-der-Regelfall)
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