Petition zur Antonstraße mit Floskeln abgebügelt
Im Zuge des Umbaus der Antonstraße zwischen Albertplatz und Neustädter Bahnhof wurde nicht nur die Autofahrbahn erneuert. Radfahrer müssen seitdem auf dem Fußweg fahren, der gleichzeitig von sehr vielen Passanten benutzt wird. Für die Radfahrer bedeutet das eine unnötige Erschwernis beim Befahren der Straße, die auch für den Radverkehr eine wichtige Verbindung ist. Fußgänger fühlen sich durch den vielen Radverkehr (zu Recht!) gestört und gefährdet.
Mit einer Petition hatten deshalb im Dezember 2006 etwa 400 Dresdner den Stadtrat aufgefordert, die Antonstraße für Fußgänger und Radfahrer sicherer zu machen, indem
- die Pflicht für Radfahrer, den Fußweg zu benutzen, aufgehoben wird.
- zum Schutz der Radfahrer ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn oder wenigstens ein Tempolimit (30 km/h) angeordnet wird.
- eine Fußgänger- und Radfahrerampel in Höhe Erna-Berger-Straße eingerichtet wird.
- ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge angeordnet wird
- die vor dem Ausbau bestehende bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen am Knoten Antonstraße / Erna-Berger-Straße mit Ausnahme des in Punkt 3 angeführten Überganges durch Anbringen von Fahrbahnteilern zwischen den Straßenbahngleisen wieder eingerichtet wird.
Nur auf die erste Forderung der Petition wurde überhaupt eingegangen. Auch auf die in der Petition angesprochenen Sicherheitsdefizite für Fußgänger und Radfahrer, die zur Sprache gekommen sind, wurde in keiner Weise reagiert. In seiner Antwort weist der Petitionsausschuss lediglich darauf hin, auf welche Weise die jetzige Situation zustande gekommen ist (siehe unten).
Der Initiator der Petition schrieb deshalb erneut an den Petitionsausschuss und fordert nun, dass auch die noch unbeantworteten Fragen berücksichtigt werden und dass der bekundete Wille der 400 Petenten anerkannt wird.
Auch der ADFC hat sich gegen die Verkehrsführung auf der Antonstraße gewehrt. Insbesondere aus folgenden Gründen:
1. Die Belange der Fußgänger werden missachtet:
Laut Richtlinien kommt Mischverkehr auf Gehwegen nur in Frage, „wenn Mischverkehr auf der Fahrbahn nicht vertretbar ist, Radwege oder Radfahrstreifen jedoch aufgrund beengter Verhältnisse nicht angelegt werden können und die Belange der Fußgänger dem nicht entgegen stehen. Mögliche Einsatzbereiche sind vor allem weitgehend anbaufreie Straßen mit nur geringer Randnutzung durch Fußgänger sowie gegebenenfalls ländliche Ortsdurchfahrten.“ (ERA S. 9)
„Sie eignen sich nicht in Straßen mit einer regelmäßigen Benutzung durch besonders schutzbedürftige Fußgänger (ältere Menschen, Behinderte, Kinder) sowie in Straßen mit einer dichteren Folge untergeordneter Knotenpunkt- und Grundstückszufahrten.“ (ERA 95 S. 40)
2. Die Radverkehrsführung ist unsicher:
Radfahrer werden außerhalb des Sichtfelds der Kraftfahrzeugführer geführt und dadurch in ihrer Sicherheit gefährdet: „So ist es notwendig, den Radverkehr bereits rechtzeitig v o r der Kreuzung oder Einmündung im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder Einmündung darauf abzustimmen.“ (VwV zur StVO: „Zu § 2“)
3. Radfahrer werden gegenüber Kraftfahrern benachteiligt:
Der motorisierte Verkehr darf sich hier mit 50km/h bewegen, während Radfahrer auf gemeinsamen Geh- und Radwegen bei Begegnungen mit Fußgängern Schrittgeschwindigkeit einhalten sollen, was praktisch einem Fahrverbot gleichkommt.
Der Kraftverkehr wird auf Asphaltdecke geführt, die erschütterungsempfindlicheren Radfahrer auf Beton- und Natursteinpflaster.
Der ADFC-Verkehrsexperte Konrad Gähler sagt dazu: „Wenn Dresden zu einer fahrradfreundlichen Stadt werden will, muss sich in der Verwaltung noch einiges tun. Dazu gehört zuerst einmal die Bereitschaft, auf solche Probleme, wie sie die Fußgänger an der Antonstraße haben, einzugehen.“