Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Dresden e. V.

Erörterungstermin zur Leipziger Straße

Am 14. Juli fand im Regierungspräsidium Dresden der Erörterungstermin zur Planfeststellung statt. Alle Einwender waren eingeladen, ihre Standpunkte darzulegen, die strittigen Fragen zu diskutieren und möglichst Kompromisse zu finden. In Vertretung eines Privateinwenders war Jochen Böttcher (ADFC Dresden) dabei. Hier nun aus dem Gedächtnis die Diskussion um die angesprochenen Mängel der Radverkehrsführung.

Gedächtnisprotokoll des Erörterungstermins zum 2. und 3. Bauabschnitt Leipziger Straße vom 14. Juli 2004

Durch den von uns unterstützten Einspruch haben wir bereits durchgesetzt, dass überall Gehweg “Radfahrer frei” statt gemeinsame Rad- und Gehwege ausgeschildert werden, so wie es die Stadtverwaltung schon mal in früheren Plänen vorgesehen hatte.

Ich regte an, vor und nach jedem Haltestellenkap eine Möglichkeit einzurichten, auf dem Gehweg und zurück zur Fahrbahn zu wechseln, da ansonsten die Gleise im spitzen Winkel gequert werden müssten. Ich verwies auf unseren Vorschlag der überfahrbaren Haltestellenkaps.

Das Straßen- und Tiefbauamt (STA Abteilungsleiter Herr Hentschelmann) will dies prüfen und gegebenenfalls einrichten, wobei wahrscheinlich lediglich Bordsteinabsenkungen gemeint sind, nicht das überfahrbare Haltestellenkap, das ich erwähnte.

Ich habe dargestellt, dass wenigstens im Bauabschnitt 2 von Haltestelle Rankestraße bis zum Dreyßigplatz Radfahrstreifen problemlos unterzubekommen sind, ohne das ÖPNV oder MIV größere Behinderungen erfahren. Die Anlieferung könnte dann auf den überbreiten Fußwegen erfolgen.

Das STA lehnt das ab, da eine Anlieferung in Ladebuchten auf den Fußwegen angeblich problematisch wäre, weil breite LKW in den Straßenraum ragen würden. Herr Hentschelmann betonte, dass Radfahrer auf dem Fußweg immer noch sicherer seien als auf der Fahrbahn (Das steht im Gegensatz zu allen wissenschaftlichen Untersuchungen zu diesem Thema!).

Über diesen Punkt konnte keine Einigung erzielt werden.

Ich habe darauf gedrängt, dass bei Fußweg, “Radfahrer frei” die auf dem Fußweg fahrenden Radfahrer vor Vorfahrtsverletzungen durch abbiegende Autofahrer geschützt werden müssen. Die einzige mir bekannte und deutschlandweit bewährte Lösung ist das Aufpflastern der Einmündung, so dass abbiegende Autofahrer quasi über den Fußweg fahren müssen, ähnlich wie bei Grundstückseinfahrten. Diese Schutzmaßnahme wurde vom STA abgelehnt, weil Pflaster Autos zum Rutschen bringen würden und das vor allem im Winter gefährlich wäre! (Sehr interessant, in seinen Plänen hat man an jeder Kreuzung und Grundstückseinfahrt Natursteinpflaster vorgesehen, natürlich nur für die Radfahrer! Wenn diese Rutschen können sie sich zwar schwer verletzen, aber Hauptsache keine Blechschäden an den Autos!).

Herr Hentschelmann konnte sich die Bemerkung nicht verkneifen, dass er es sich merken will, dass der ADFC Pflaster für Radfahrer fordert.

Ich riet ihm einen Blick in die ERA oder die EAHV zu werfen und sich anzuschauen, was eine Aufpflasterung ist. Ich klärte Ihn darüber auf, dass Aufpflasterungen nicht zwangsläufig durch Natursteinpflaster geschehen müssten. Vielmehr kann man den Radweg über die Aufpflasterung mit Asphalt fortführen, so es denn einen gibt.

Über diesen Punkt konnte keine Einigung erzielt werden.

Weiterhin forderte ich eine legale Querungsmöglichkeit vom Elbradweg (Molebrücke) auf die landwärtige Fahrbahn/Gehweg, da durchaus Radfahrer in Richtung Mickten hier auf die Leipziger wechseln. Ich schlug eine Verschiebung der stadtwärtigen Haltestelle vor.

Dazu gab es (so ich mich erinnere) keinen Kommentar der Stadtverwaltung.

Über die strittigen Punkte muss nun Herr Vergin vom RP entscheiden.

J.B., ADFC Dresden.

(Das genaue Wortprotokoll liegt uns nicht vor, bis dahin sind noch Unstimmigkeiten möglich)

Nils Larsen

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