Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Dresden e. V.

Ausbau der Königsbrücker Landstraße in Klotzsche forciert zu enges Überholen von Radfahrern

planskizze klotzsche © Landeshauptstadt Dresden und ADFC

Der ADFC Dresden sieht mit Sorge auf die dem Stadtrat vorgelegten Pläne zum Umbau der Königsbrücker Landstraße zwischen Karl-Marx-Straße und Arkonastraße. In der von der Verwaltung favorisierten Variante sollen Radfahrer mit Autos und Straßenbahn auf der Fahrbahn fahren. Abschnittsweise werden auch Schutzstreifen für Radfahrer markiert. Jedoch verleitet die geplante Aufteilung der Fahrstreifen zu knappem Überholen von Radfahrern. Im vorgesehenen Entwurf ist es der Straßenbahn gar nicht möglich, mit einem genügenden Abstand zu überholen. Dies verdeutlicht eine ADFC-Visualisierung der Pläne der Stadtverwaltung.

Ohne ein Ausweichen in den Gegenverkehr wird es Autofahrern in vielen Fällen nicht möglich sein, Radfahrer mit dem gebotenen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu überholen. Der ADFC befürchtet, dass es üblich sein wird, Radfahrer bei Gegenverkehr mit ungenügendem Abstand zu überholen.

Beim Fahrradklima-Test 2018, einer großen Umfrage mit 3000 Befragten in Dresden, gaben 80% der Befragten an, dass sie regelmäßig von Autos zu knapp überholt werden. 75% der Dresdner fühlen sich gefährdet, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Im Mai hatte die Dresdner Polizei die Bürger aufgerufen, zu melden, welche Verstöße verstärkt ins Visier genommen werden sollen. Über 20% der Meldungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung „Respekt durch Rücksicht“ gelten einem unzureichenden Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern.

Der ADFC befürchtet, dass dies zu weiteren Problemen führen wird: Wo sich Radfahrer auf der Fahrbahn nicht sicher fühlen, weichen viele auf die Gehwege aus. Das führt vielfach zu Konflikten mit Fußgängern und leider auch zu Unfälle mit einbiegenden Fahrzeugen.

Vorschlag des ADFC Dresden
Für die Königsbrücker Landstraße schlägt der ADFC Dresden vor, in Richtung Norden von der Karl-Marx-Straße über die Arkonastraße hinaus bis zur Grenzstraße einen durchgehenden Radweg anzulegen. Dazu sollen mindestens 2 Meter breite Radfahrstreifen markiert werden, welche nicht von Autos befahren werden dürfen. In Richtung Süden empfiehlt der ADFC Dresden eine Ausweichstrecke westlich der Königsbrücker Landstraße auf der Alexander-Herzen-Straße und der Kieler Straße vor – und den Verzicht auf südwärtige Radverkehrsanlagen auf der Königsbrücker Landstraße. Die Parallelroute ist bereits im Radverkehrskonzept der Stadt Dresden vorgesehen. Wenn die Anbindung an die Königsbrücker Landstraße und die Querung der Knotenpunkte verbessert werden würden, könnte der Straßenzug sehr gut den stadteinwärtigen Radverkehr aufnehmen. Weitere Umgestaltungen der Parallelroute wären erforderlich, z.B. der Umbau zur vorfahrtberechtigen Fahrradstraße, mit geringfügigem Kreuzungsumbau zur Erhöhung der Sicherheit und Unterbindung von Auto-Schleichverkehr, z.B. mit Diagonalsperren.
Siehe Link zur Planskizze sowie Link zur Visualisierung des ADFC-Vorschlags!

Hintergrund
Die allgemeine Rechtsprechung sieht einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts vor. Die anstehende Novellierung der StVO plant im aktuellen Entwurf auch, diesen Mindestabstand gesetzlich festzuschreiben.
Der Radmesser, ein Projekt des Tagesspiegels in Berlin, ermittelte im vergangenen Jahr, dass 56% aller Überholvorgänge mit weniger als 150 cm Abstand durchgeführt wurden.

Ausführliche Stellungnahme des ADFC Dresden zur Vorlage V2998/19

Präsentation der Stadt Dresden zum Thema

Übersicht der Ergebnisse des Fahrradklima-Tests in Dresden:

Radmesser (Projekt des Tagesspiegel)

Nils Larsen

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